Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01. Januar 2024)

1. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Kreis Euskirchen (im Folgenden "vhs" genannt). Sie werden mit der Anmeldung oder der Teilnahme an einer vhs-Veranstaltung anerkannt.
Veranstaltungen, die eine*n Dritte*n als Veranstalter*in und Vertragspartner*in ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittlerin auf.

2. Grundlagen
Die vhs Kreis Euskirchen ist eine kommunale Weiterbildungseinrichtung in der Trägerschaft des Kreises Euskirchen gemäß den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen und der Satzung zur Regelung der Mitwirkungsrechte für Mitarbeitende und Teilnehmende der vhs Kreis Euskirchen.

3. Teilnahmebedingungen
Veranstaltungen der vhs stehen nach dem Weiterbildungsgesetz für das Land NRW allen Menschen offen, die die erste Schulpflichtphase absolviert haben. Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Kursankündigung.

4. Mindestteilnehmendenzahl
Die Mindestteilnehmendenzahl beträgt i. d. R. 10 Personen. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs von der Durchführung der Veranstaltung zurücktreten. Kosten entstehen dem angemeldeten Teilnehmenden hierdurch nicht. Ausnahmeregelungen trifft die Leitung der vhs.

5. Anmeldung
Anmeldungen sind in schriftlicher Form, online, telefonisch und persönlich möglich. Unter www.vhs-kreis-euskirchen.de ist ein Online-Anmeldeformular hinterlegt. Für persönliche Anmeldungen steht die vhs-Geschäftsstelle im Alten Rathaus in Euskirchen zur Verfügung.

6. Anmeldebestätigung
Im Regelfall erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Die vhs benachrichtigt Sie, wenn die Veranstaltung ausgebucht ist oder ausfällt bzw. wenn sich der Veranstaltungstag oder -ort ändert.

7. Entgelt
Das Kursentgelt für alle Veranstaltungen wird von der vhs nach Art und Umfang der Maßnahme festgesetzt und mit der Anmeldung fällig.

8. Ermäßigung
Folgende Personengruppen erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei ihrer Anmeldung 50 % Ermäßigung: Schüler*innen, Vollzeit-Studierende bis zum Alter von 27 Jahren, Auszubildende, Asylsuchende und  Empfänger*innen von laufenden Leistungen nach dem SGB II oder vergleichbaren Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen.
Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. Die Ermäßigung bezieht sich auf die Kerngebühr eines Kurses. Sonstige Kosten, z. B. für Raummieten, Schwimmbadbenutzung, Lehrbücher und Kopien, werden nicht ermäßigt. Bei Integrationskursen, Einzelveranstaltungen und Zertifikatsprüfungen sowie auf der Homepage entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen wird keine Ermäßigung gewährt. Eine Teilnahme über den Bildungsscheck NRW kann nur dann ermäßigt erfolgen, wenn ein Zuwendungsbescheid von der Bewilligungsbehörde über den Differenzbetrag zum vollen Teilnehmerentgelt an die vhs ergeht.

9. Organisatorische Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Lehrkraft angekündigt wurde.
Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem dem/der Teilnehmenden zumutbaren Umfang Ort, Kursgröße und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zuvertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Lehrkraft), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, so erstattet die vhs das Teilnahmeentgelt anteilig.

10. Zahlung
Die vhs empfiehlt die Beteiligung am SEPA-Lastschriftverfahren, weil damit eine fristgerechte Zahlung der Entgelte gesichert ist. Für dieses Verfahren benötigt die vhs von Ihnen ein schriftliches Mandat. Mit einer Online-Anmeldung erteilen Sie der vhs ein SEPA-Lastschriftmandat, und autorisieren die vhs Zahlungen von Ihrem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen und weisen Ihr Kreditinstitut an, die von der vhs gezogenen Lastschriften einzulösen. Sofern Sie kein Mandat erteilen, erhalten Sie eine Rechnung. Wird das Entgelt nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist beglichen, wird durch die Kreiskasse Euskirchen das Mahnverfahren eingeleitet.

11. Pre-Notification
Die Kreiskasse zieht für die vhs die Kursentgelte grundsätzlich zum 01. und 15. eines jeden Monats ein.

12. Rücktritt von der Teilnahme
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn können Sie ohne Angabe von Gründen kostenfrei zurücktreten. Bei AWbG-Maßnahmen und Prüfungen ist ein Rücktritt bis 5 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstermin möglich. Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder ein Fernbleiben vom Unterrricht werden nicht als Abmeldung anerkannt.

13. Teilnahmebescheinigung
Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung wird eine Gebühr von 3,00 € erhoben..

14. Ausschluss
Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen oder Kenntnissen abhängig machen. Teilnehmende können bei gemeinschaftswidrigem Verhalten von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung,  z. B. durch häufige Störungen oder diskriminierendes Verhalten, unmöglich gemacht wird. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch einen solchen Ausschluss nicht berührt.

15. Mitwirkung
Die Mitwirkung der Teilnehmenden und Mitarbeitenden der vhs ist im Sinne des Weiterbildungsgesetzes von NRW in der Satzung der vhs geregelt. Die Satzung kann auf Anfrage eingesehen werden.

16. Hausordnung
Die vhs genießt in den Unterrichtsräumen Gastrecht. Es wird um Beachtung der Hausordnung und um Sauberkeit gebeten. Rauchen ist in allen Unterrichtsgebäuden verboten.

17. Haftung und Versicherungen
Teilnehmende und Mitarbeitende der vhs sind im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen gegen Unfallschäden versichert. In der Regel tritt deren Sozialversicherung ein. Die vhs übernimmt keine Haftung bei Schäden, Verlusten, Unglücksfällen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Die Teilnahme an Exkursionen und Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.

18. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten dienen ausschließlich vhs-internen Zwecken und werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (DSGVO) verarbeitet. Angaben über Alter und Geschlecht werden aus statistischen Gründen erfasst und anonym weiterverarbeitet.

19. Widerrufsbelehrung
a) Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der vhs. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: vhs Kreis Euskirchen, 53877 Euskirchen. Telefax: 02251 15-775, E-Mail: vhs@kreis-euskirchen.de

b) Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung, die sich aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt, während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

c) Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ein Widerruf wird nicht akzeptiert, wenn er nach Kursbeginn erfolgt und durch den Widerruf die festgesetzte Mindestteilnehmendenzahl unterschritten würde.

 

Volkshochschule Kreis Euskirchen

Baumstraße 2 | 53879 Euskirchen
Tel.: 02251 15-780
Fax: 02251 15-775
E-Mail: vhs[at]vhs-kreis-euskirchen.de

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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr

während der Beratungswoche:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr