Lern- und Sprachförderung bei der vhs Kreis Euskirchen

Die vhs Kreis Euskirchen bietet Kindern und Jugendlichen Unterstützung bei Problemen in der Schule im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) an. Die Lern- und Sprachförderung wird weitestgehend im Einzelunterricht durchgeführt. Die Lehrkräfte gehen auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes zielgerichtet ein und holen das Kind dort ab, wo es zum Zeitpunkt des Beginns der Lernförderung steht. Die Lehrkraft stellt mit der Schülerin oder dem Schüler einen Lernplan auf, um Defizite individuell aufzuholen und wieder Spaß am Lernen zu finden. Durch die spezielle Unterrichtskonstellation wird es unseren Lehrkräften ermöglicht, den Schülerinnen und Schülern in ruhiger und angenehmer Atmosphäre sämtliche Fragestellungen der verschiedenen Fächer näher zu bringen, diese mit ihnen so lange zu üben, bis der Unterrichtsinhalt verstanden ist und jederzeit auf Nachfragen, neue Defizite oder Details einzugehen. Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen als Lehr- und Lernpartner zur Seite zu stehen und mit ihnen zusammen zu Lernerfolgen zu kommen. Lernerfolge sind dabei nicht bloß anhand von Noten oder Prüfungsleistungen zu bewerten, sondern insbesondere auch an verändertem Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler, gesteigertem Selbstbewusstsein und besserem Allgemeinverständnis abzulesen.

Voraussetzung für eine solche Lernförderung besteht bei Kindern und Jugendlichen, bei denen das Erreichen der nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele gefährdet ist. Hierzu gehören i.d.R.

  • die Versetzung in die nächste Klassenstufe
  • in Abschlussklassen weiterführender Schulen das Erreichen des Schulabschlusses
  • die Erreichung eines höheren Leistungsniveaus
  • die Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungsmarkt

Anspruch auf Lernförderung haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern folgende Leistungen beziehen:

  • Leistungen aus dem SGB II (ALG II oder Sozialgeld)
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Antragstellung beim Jobcenter ist seit dem 01. Juli 2021 erleichtert worden. Eltern, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, müssen nur den Zusatzfragebogen von der Schule ausfüllen lassen und beim Jobcenter vorlegen. Sie erhalten zeitnah einen Bewilligungsbescheid.

Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, müssen zusätzlich zum ausgefüllten Zusatzfrage­bogen nach wie vor noch einen Antrag beim Sozialamt der Stadt oder des Kreises stellen und erhalten dann einen Bewilligungsbescheid.

Kindern und Jugendlichen aus Familien, die Leistungen vom Jobcenter bzw. Sozialamt beziehen, ermöglicht die Volkshochschule Kreis Euskirchen somit nachmittags eine individuelle Lernförderung; dies gilt kreisweit für alle Schulformen, alle Klassen- und Jahrgangsstufen – in sämtlichen Fächern.

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Ansprechpartnerin bei der vhs Kreis Euskirchen ist Frau Heike Löscher. Bitte vereinbaren Sie mit ihr einen Termin. Sie erreichen sie telefonisch zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr) unter 02251 15-779 oder per E-Mail: heike.loescher@kreis-euskirchen.de.

Volkshochschule Kreis Euskirchen

Baumstraße 2 | 53879 Euskirchen
Tel.: 02251 15-780
Fax: 02251 15-775
E-Mail: vhs[at]vhs-kreis-euskirchen.de

Besuchen Sie uns auch auf Facebook
und Instagram!

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr

während der Beratungswoche:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr