Beruf, Computer / Bildungsurlaube

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW haben Arbeiter*innen und Angestellte (Beamte und Auszubildende jedoch nicht) einen Anspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen und/oder politischen Weiterbildung. Dieser entsteht nach einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten und ist von einer Betriebsgröße von mindestens zehn Beschäftigten abhängig. "Bildungsurlaub" kann für maximal fünf Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Für die Zeit des Bildungsurlaubs hat der Arbeitgebende die Arbeitsvergütung fortzuzahlen. Wenn Sie an der folgenden AWbG-Veranstaltung teilnehmen wollen, erhalten Sie ein Antragsformular zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, das Sie ihm spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorlegen müssen.

Bei Fragen zu den jeweiligen Bildungsurlauben wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachbereichsleiterin:
Frau Heike Löscher (Kommunikation und EDV) Tel.: 02251 15-779 E-Mail: heike.loescher@kreis-euskirchen.de
Frau Gabriele Potjans (Fremdsprachen) Tel.: 02251 15-787 E-Mail: gabriele.potjans@kreis-euskirchen.de
Frau Claudia Reinert (Gesundheit) Tel.: 02251 15-788 E-Mail: claudia.reinert@kreis-euskirchen.de




Volkshochschule Kreis Euskirchen

Baumstraße 2 | 53879 Euskirchen
Tel.: 02251 15-780
Fax: 02251 15-775
E-Mail: vhs[at]vhs-kreis-euskirchen.de

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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr

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