Beruf, Computer / Bildungsurlaube

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW haben Arbeiter*innen und Angestellte (Beamte und Auszubildende jedoch nicht) einen Anspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen und/oder politischen Weiterbildung. Dieser entsteht nach einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten und ist von einer Betriebsgröße von mindestens zehn Beschäftigten abhängig. "Bildungsurlaub" kann für maximal fünf Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Für die Zeit des Bildungsurlaubs hat der Arbeitgebende die Arbeitsvergütung fortzuzahlen. Wenn Sie an der folgenden AWbG-Veranstaltung teilnehmen wollen, erhalten Sie ein Antragsformular zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, das Sie ihm spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorlegen müssen.

Beschäftigte oder Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsscheck NRW beantragen. Dieser deckt die Hälfte der beruflichen Weiterbildungskosten, maximal 500 € ab. Neben klassischen Präsenzkursen sind E-Learning und die Fortbildung am Arbeitsplatz mit Inhouse-Schulungen möglich. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Bildungsscheck NRW alle Beschäftigten und Selbstständigen und kleine und mittlere Betriebe (mit max. 49,9 Beschäftigten/Vollzeitäquivalente). Dazu nutzt es die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Bildungscheckbeantragung im Kreis Euskirchen:
Das Beratungsgespräch muss vor dem ersten Weiterbildungstag in einer Beratungsstelle erfolgen. Vor dem Beratungstermin können Sie sich zur Veranstaltung anmelden, aber die Rechnung darf noch nicht erfolgt
sein.

Beratungsstelle für Privatpersonen:
Berufsbildungszentrum Euskirchen
Sandra Lutz
slutz@bze-euskirchen.de
0 22 51 149 - 106

Wirkstatt e.V.
Abdulsattar Bakkar
wirkstatt@wirkstatt-ev.de.de
0 22 51 50 66 315
www.wirkstatt-ev.de

Das Land NRW hat kurzfristig darüber informiert, dass aufgrund veränderter Schwerpunktsetzung die Förderprogramme zum #Bildungsscheck im sogenannten betrieblichen Zugang sowie zur Potenzial- und Transformationsberatung zum 31.12.2023 eingestellt werden. Nähere Informationen hierzu von Romina Bobrowski unter romina.bobrowski@kreis-euskirchen.de oder telefonisch unter 02251 15-189.

Bei inhaltlichen Fragen zu den jeweiligen Bildungsurlauben wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachbereichsleiterin:
Frau Heike Löscher (Kommunikation und EDV) Tel.: 02251 15-779 E-Mail: heike.loescher@kreis-euskirchen.de
Frau Gabriele Potjans (Fremdsprachen) Tel.: 02251 15-787 E-Mail: gabriele.potjans@kreis-euskirchen.de
Frau Claudia Reinert (Gesundheit) Tel.: 02251 15-788 E-Mail: claudia.reinert@kreis-euskirchen.de




Volkshochschule Kreis Euskirchen

Baumstraße 2 | 53879 Euskirchen
Tel.: 02251 15-780
Fax: 02251 15-775
E-Mail: vhs[at]vhs-kreis-euskirchen.de

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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr

während der Beratungswoche:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr