Vater kommt ins Heim Rechtskundlicher Vortrag mit Diskussion
Längst nicht jedem ist es vergönnt, bei guter Gesundheit ein hohes Alter zu erreichen. Laufend nehmen neue Altenpflegeheime ihren Betrieb auf. Wird der Umzug in ein Altenpflegeheim erforderlich, reicht auch bei Beziehern mittlerer bis guter Renten das Einkommen plötzlich nicht mehr aus, den erforderlichen Pflegeplatz zu finanzieren. In diesem Fall müssen die Sozialleistungsträger in Höhe des Fehlbetrages einspringen und bemühen sich dann, ihre Aufwendungen von den erwachsenen Kindern zurückzufordern. Der Vortrag gibt Einblick in das Verfahren des Regresses der Sozialleistungsträger und der Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern sowie einen kurzen Einblick in die Grundzüge des Heimvertragsrechtes. Der Referent ist Fachanwalt für Sozialrecht.
Kursnr.: 232-12001
Beginn: Mo., 23.10.2023, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer: 1x
Kursort: Euskirchen, Altes Rathaus, Saal
Gebühr: 8,00 € an der Abendkasse