Bildungsurlaub
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW haben Arbeiter*innen und Angestellte (Beamte und Auszubildende jedoch nicht) einen Anspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen und/oder politischen Weiterbildung. Dieser entsteht nach einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten und ist von einer Betriebsgröße von mindestens zehn Beschäftigten abhängig. "Bildungsurlaub" kann für maximal fünf Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Für die Zeit des Bildungsurlaubs hat der Arbeitgebende die Arbeitsvergütung fortzuzahlen. Wenn Sie an der folgenden AWbG-Veranstaltung teilnehmen wollen, erhalten Sie ein Antragsformular zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, das Sie ihm spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorlegen müssen.
| Titel | Beginn | Ort | Nr. |
|---|---|---|---|
| Bildungsurlaub: Mit Yoga und Entspannungstechniken zu mehr Ausgeglichenheit |
Mo. 20.07.2026,
9.00 Uhr |
Euskirchen, Altes Rathaus, Raum 101 | 261-28008 |
| Bildungsurlaub: Stress abbauen - Resilienz aufbauen |
Mo. 09.11.2026,
9.00 Uhr |
Euskirchen, Altes Rathaus, Raum 101 | 262-28005 |
| Bildungsurlaub: Mit Yoga und Entspannungstechniken zu mehr Ausgeglichenheit |
Mo. 31.08.2026,
9.00 Uhr |
Euskirchen, Altes Rathaus, Raum 202 | 262-28006 |
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